Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599: Energetische Bewertung und Berechnung des Energiebedarfs getrennt nach Nutzenergie, Endenergie und Primärenergie für Heizung und Trinkwarmwasser. Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres- Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres- Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung nicht überschreitet.
Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach EnEV nicht überschritten werden.
Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach EnEV eingehalten werden.
Im EEWärmeG wird der Einsatz Erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.
Eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben! Alternative kann z.B. die energetische Qualität des Gebäudes um 15 % nach EnEV verbessert werden oder die Versorgung mit Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung zu mindestens 50 % gedeckt oder die Versorgung über Nah- oder Fernwärme, wenn die Wärme zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK- Anlagen besteht.