Sie planen ein neues Gebäude oder möchten ein bestehendes umfangreich sanieren? Wir erstellen Ihnen die benötigten Nachweise und unterstützen Sie gern frühzeitig während der Planungsphase.
Für den Nachweis des Wärmeschutzes und zur Energieeinsparung sind Berechnungen zur Einhaltung der Anforderungen nach den Vorschriften des Wärmeschutzes und zur Energieeinsparung in der jeweils geltenden Fassung vorzulegen.
Im EEG wird der Einsatz Erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Bestandsgebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.
Eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEG vorgeschrieben! Alternative kann z.B. die energetische Qualität des Gebäudes um 15 % nach GEG verbessert werden oder die Versorgung mit Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt oder die Versorgung über Nah- oder Fernwärme, wenn die Wärme zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK- Anlagen besteht.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ist ein Gesetz, das die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland regelt. Es enthält Vorschriften über die Anerkennung, die Vergütung, die Verwaltung und die Nachweise von erneuerbaren Energien. Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten und legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen