Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei Wohngebäuden wird generell der Bedarfsausweis empfohlen. Er erlaubt eine Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.
Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599: Energetische Bewertung und Berechnung des Energiebedarfs getrennt nach Nutzenergie, Endenergie und Primärenergie für Heizung und Trinkwarmwasser. Beim Nichtwohngebäude kommen noch die Bewertungen und Berechnungen für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung hinzu.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und K„ufern zugänglich machen.
Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Die Datenermittlung erfolgt nach: „Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ vom 30. Juli 2009.
Bilddatei zum Energieausweis Quelle: dena/BMVBS