Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei Nichtwohngebäuden im Bestand kann der Eigentümer zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasierten Energieausweis wählen. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre.
Der Energieausweis ist ab dem 01. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von allen Nichtwohngebäuden. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens auf Nachfrage dem potenziellen Interessenten vorlegen.
Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599: Energetische Bewertung und Berechnung des Energiebedarfs getrennt nach Nutzenergie, Endenergie und Primärenergie für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung.
Das Gebäude wird in Bewertungszonen und Versorgungsbereiche unterteilt. Räume und Flächen einheitlicher Nutzung bilden eine Zone, sie werden in ihrer Konditionierung unterschieden. Die Berechnung des Endenergiebedarf erfolgt für jede Zone einzeln.
Die Datenermittlung erfolgt nach: “Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand Vom 30. Juli 2009“.