Entscheidungsfreiheit bei der Heizungswahl. Das Gebäudemodernisierungsgesetz GModG überlässt die Wahl der Heizungstechnik den Gebäudeeigentümern. Sie können selbst entscheiden welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen. Die Anforderung an den Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizungsart geschützt. Es erfolgt zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2– Kostenaufteilung. Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung fort. Die Förderung soll sozialer, effizienter und fokussierter werden. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) verliert an Bedeutung. Die Bonusförderung wird reduziert.


